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2001 | 2002 | 2003| 2004

Die Volksgerichte

Die Volksgerichte sind die Organe der Rechtsprechung des Staates. Neben dem Obersten Volksgericht, das vom Staat eingerichtet wird, gibt es in den Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren St?dten die h?heren, die mittleren und die unteren Volksgerichte. Das Oberste Volksgericht ist in China das h?chste Organ der Rechtsprechung. Es ist dem Nationalen Volkskongress und dessen St?ndigem Ausschuss verantwortlich und beaufsichtigt die Arbeit der Rechtsprechung der lokalen Volksgerichte aller Ebenen und der speziellen Volksgerichte wie Milit?rgerichte. Der jetzige Pr?sident des Obersten Volksgerichts ist Xiao Yang.

Alle Rechtsf?lle der Volksgerichte werden ?ffentlich verhandelt mit Ausnahme derjenigen, die Staatsgeheimnisse, Sittlichkeitsdelikte oder Straftaten Minderj?hriger betreffen. Der Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung. Neben der Selbstverteidigung kann er auch einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen, sich aber auch durch einen nahen Verwandten oder seinen Vormund verteidigen lassen.

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